Honorare.
Kassenpatienten | Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
Fragen, die diese Internetpräsenz Ihnen nicht beantworten kann?
Zögern Sie nicht, uns mit jedweden Fragen zu konfrontieren!
Kassenpatienten | Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nach dem EBM
(Stand 01.10.2013)
Sehr geehrte Patienten,
im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung herrscht leider viel Verwirrung und Unklarheit.
Welche Leistungen darf mein Arzt in welchem Zusammenhang erbringen und was wird
meine Krankenkasse ihm dafür an Honorar ausschütten?
Kassenbudget und Regelleistungsvolumen sind Begriffe die mehr verwirren als erklären.
Daher erlaube ich mir Ihnen einige Zusammenhänge zu erklären.
Sobald Sie Ihre Versichertenkarte abgeben und die erste Leistung in Anspruch nehmen wird ein Behandlungsfall ausgelöst. Dafür erhält Ihr Arzt ein Regelleistungsvolumen (RLV) je nach Alter des Patienten.
bis zum vollendeten 4. Lebensjahr | 24,85 € |
ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lj. | 15,80 € |
ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lj. | 12,85 € |
ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lj. | 16,53 € |
ab Beginn des 76. Lebensjahr | 22,11 € |
pro Patient und Quartal |
Dazu erhält der Arzt eine Zusatzpauschale für die Wahrnehmung der hausärztlichen Versorgung von 14,00 €.
Dieses RLV multipliziert mit der Anzahl der behandelten Versicherten ergibt den
maximalen Gesamtumsatz
der Praxis. Das ergibt bei einer Durchschnittspraxis mit ca. 1000 Scheinen einen Gesamtumsatz von ca. 40.000 € im Quartal. Enthalten darin sind folgende Leistungen:
Alle Patientenkontakte im Quartal, alle Hausbesuche, körperliche oder neurologische Untersuchungen (auch mehrfach), längere Gespräche bei schwerwiegenden Erkrankungen, psychiatrische und soziale Kriseninterventionen, Koordinierung aller pflegerischen und diagnostischen Maßnahmen, Einleitung von präventiven Maßnahmen oder Rehabilitationsmaßnahmen, Spritzen, Infusionen, Blutentnahmen fürs Labor, EKG, Wundversorgung und Behandlung, Dokumentationspflicht, Aufbewahrungspflicht aller Unterlagen und eingehenden Arztbriefe, Fallbesprechungen mit anderen Ärzten.
Sonographien werden pro Fall mit 3,50 Euro vergütet, Lungenfunktion mit 1,00 Euro,
Hausbesuche an Wochenenden und zur Nachtzeit mit 46,86 Euro.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne den Gesamttext des EBM zur Verfügung.
Heil- und Hilfsmittel & Medikamentenbudget:
Darüber hinaus sind die von mir verordneten Medikamente und Heil- und Hilfsmittel ebenfalls budgetiert:
Medikamentenbudget pro Fall | unter 60 Jahre | 45,20 € |
über 60 Jahre | 143,02 € | |
Heilmittel pro Fall | unter 60 Jahre | 7,86 € |
über 60 Jahre | 20,13 € |
PrÄVENTION
Die Prävention (Vorsorge) wird von den Kassen besonders gefördert und außerhalb des Praxisbudgets abgerechnet. Auch hier gibt es einiges Wissenswertes:
Krebsvorsorge bei Männern ab dem 45. Lebensjahr | 14,92 € |
|
|
Check up für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr (alle zwei Jahre!) | 31,52 € |
|
Wie Sie sehen werden zahlreiche empfehlenswerte Untersuchungen nicht vergütet. Aus diesem Grunde biete ich Ihnen verschiedene Wahlleistungen außerhalb der kassenärztlichen Versorgung an. Bitte sprechen Sie mich oder meine Mitarbeiter auf die bestehenden Möglichkeiten an.
Ganz sicher ist, dass Sie als mein Patient mit aller Aufmerksamkeit untersucht und behandelt werden, unabhängig von der gesundheitspolitischen Situation. Ganz sicher ist auch, dass ich alle medizinischen Maßnahmen ergreifen werde, die für Ihre persönliche Situation notwendig und Erfolg versprechend sind.
Gesundheitsreform
Wir sind gerne bereit, im Rahmen unserer Möglichkeiten, Medikamente aus dem Ärztemusterbestand zur Verfügung zu stellen, sofern die nötigen finanziellen Mittel für die Selbstbeteiligung in der Apotheke Ihnen nicht zur Verfügung stehen.
Wir hoffen, dass der Gesetzgeber hier in absehbarer Zeit eine Lösung findet, die es auch Menschen in ökonomisch schwierigeren Situationen möglich macht, die notwendigen medizinischen Hilfen in Anspruch zu nehmen.
Privatpatienten
Privatpatienten behandeln wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ), Stand 1996. Hier liquidieren wir bei persönlich erbrachten Leistungen den 2,3-fachen (mittleren) Satz. Im Bereich der technischen Leistungen den 1,15-fachen Satz.