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Kassenpatienten | Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)

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Kassenpatienten | Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nach dem EBM
(Stand 01.10.2013)

Sehr geehrte Patienten,

im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung herrscht leider viel Verwirrung und Unklarheit. Welche Leistungen darf mein Arzt in welchem Zusammenhang erbringen und was wird meine Krankenkasse ihm dafür an Honorar ausschütten?
Kassenbudget und Regelleistungsvolumen sind Begriffe die mehr verwirren als erklären. Daher erlaube ich mir Ihnen einige Zusammenhänge zu erklären. Sobald Sie Ihre Versichertenkarte abgeben und die erste Leistung in Anspruch nehmen wird ein Behandlungsfall ausgelöst. Dafür erhält Ihr Arzt ein Regelleistungsvolumen (RLV) je nach Alter des Patienten.

bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 24,85 €
ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lj. 15,80 €
ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lj. 12,85 €
ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lj. 16,53 €
ab Beginn des 76. Lebensjahr 22,11 €
pro Patient und Quartal  

Dazu erhält der Arzt eine Zusatzpauschale für die Wahrnehmung der hausärztlichen Versorgung von 14,00 €.

Dieses RLV multipliziert mit der Anzahl der behandelten Versicherten ergibt den

maximalen Gesamtumsatz

der Praxis. Das ergibt bei einer Durchschnittspraxis mit ca. 1000 Scheinen einen Gesamtumsatz von ca. 40.000 € im Quartal. Enthalten darin sind folgende Leistungen:
Alle Patientenkontakte im Quartal, alle Hausbesuche, körperliche oder neurologische Untersuchungen (auch mehrfach), längere Gespräche bei schwerwiegenden Erkrankungen, psychiatrische und soziale Kriseninterventionen, Koordinierung aller pflegerischen und diagnostischen Maßnahmen, Einleitung von präventiven Maßnahmen oder Rehabilitationsmaßnahmen, Spritzen, Infusionen, Blutentnahmen fürs Labor, EKG, Wundversorgung und Behandlung, Dokumentationspflicht, Aufbewahrungspflicht aller Unterlagen und eingehenden Arztbriefe, Fallbesprechungen mit anderen Ärzten.

Sonographien werden pro Fall mit 3,50 Euro vergütet, Lungenfunktion mit 1,00 Euro, Hausbesuche an Wochenenden und zur Nachtzeit mit 46,86 Euro.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne den Gesamttext des EBM zur Verfügung.

Heil- und Hilfsmittel & Medikamentenbudget:

Darüber hinaus sind die von mir verordneten Medikamente und Heil- und Hilfsmittel ebenfalls budgetiert:

Medikamentenbudget pro Fall unter 60 Jahre 45,20 €
  über 60 Jahre 143,02 €
Heilmittel pro Fall unter 60 Jahre 7,86 €
  über 60 Jahre 20,13 €

PrÄVENTION

Die Prävention (Vorsorge) wird von den Kassen besonders gefördert und außerhalb des Praxisbudgets abgerechnet. Auch hier gibt es einiges Wissenswertes:

Krebsvorsorge bei Männern ab dem 45. Lebensjahr 14,92 €
  • Leistungsumfang der Krankenkasse: Rektale Untersuchung der Prostata, Urinuntersuchung, Stuhluntersuchung auf Blut ab dem 50. Lebensjahr.
  • Nicht vergütet: werden Sonographie oder PSA-Bestimmung im Rahmen der KVS.
Check up für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr (alle zwei Jahre!) 31,52 €
  • Anamnese, Familienanamnese, körperliche Untersuchung, Blutzucker und Cholesterinbestimmung. Dokumentation auf Erhebungsbogen. Weiterleitung der anonymisierten Befunde an ein Rechenzentrum.
  • Nicht vergütet werden im Rahmen des s.g. Check up z.B. folgende empfehlenswerten Leistungen: Sonographie des Abdomens und der Schilddrüse
    Farbcodierte Doppleruntersuchung der großen Gefäße
    EKG & Lungenfunktionsprüfung
    Differentialblutbild, Leberlabor, Nierenlabor,
    Elektrolyte wie Kalium, Calcium und Natrium, Eisenstoffwechsel
    Differenzierter Fettstoffwechsel
    Tumormarker
    Vitaminstoffwechsel

Wie Sie sehen werden zahlreiche empfehlenswerte Untersuchungen nicht vergütet. Aus diesem Grunde biete ich Ihnen verschiedene Wahlleistungen außerhalb der kassenärztlichen Versorgung an. Bitte sprechen Sie mich oder meine Mitarbeiter auf die bestehenden Möglichkeiten an.

Ganz sicher ist, dass Sie als mein Patient mit aller Aufmerksamkeit untersucht und behandelt werden, unabhängig von der gesundheitspolitischen Situation. Ganz sicher ist auch, dass ich alle medizinischen Maßnahmen ergreifen werde, die für Ihre persönliche Situation notwendig und Erfolg versprechend sind.

Gesundheitsreform

Wir sind gerne bereit, im Rahmen unserer Möglichkeiten, Medikamente aus dem Ärztemusterbestand zur Verfügung zu stellen, sofern die nötigen finanziellen Mittel für die Selbstbeteiligung in der Apotheke Ihnen nicht zur Verfügung stehen.
Wir hoffen, dass der Gesetzgeber hier in absehbarer Zeit eine Lösung findet, die es auch Menschen in ökonomisch schwierigeren Situationen möglich macht, die notwendigen medizinischen Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Privatpatienten

Privatpatienten behandeln wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ), Stand 1996. Hier liquidieren wir bei persönlich erbrachten Leistungen den 2,3-fachen (mittleren) Satz. Im Bereich der technischen Leistungen den 1,15-fachen Satz.

Praxis Armin Grunewald Oldenburg

Erreichbar für

Terminvereinbarungen, Rezepte, Überweisungen etc. unter

Tel. 0441.779 222 44
Fax 0441.779 222 46

praxis@grunewald.cc

Mo bis Fr in der Zeit von
08.00 bis 13.00 Uhr

Mo, Di und Do in der Zeit von
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